



The Tape Riders
Indie/Progressive/Elektro aus Karlsruhe
Tarifvertrag papierindustrie hessen
Geschrieben am 05.08.2020 von Benni
Ergebnisse aus ökonometrischen Analysen, die sich entweder auf IAB- oder IW-Daten stützen, wie Bellmann/Möller 2005, Strotmann 2005 und Lesch/Stettes 2008, können den Hintergrund der verschiedenen VPS veranschaulichen. Die Studien deuten darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit, ein Gewinnbeteiligungssystem einzuführen, mit der Unternehmensgröße – im Hinblick auf die Zahl der Beschäftigten – oder der Anteil hochqualifizierter Arbeitskräfte steigt. Darüber hinaus erhöht die direkte Beteiligung der Arbeitnehmer an der Entscheidungsfindung über leistungsfähige Arbeitssysteme wie Teamarbeit und die Übertragung von Autorität und Verantwortung an einzelne Arbeitnehmer die Bereitschaft der Unternehmen, Gewinnbeteiligungssysteme anzubieten. Dasselbe gilt für Unternehmen, die in eine Konzern- oder Holdingstruktur integriert sind und über überlegene Leistungsbilanzen verfügen. Während Betriebsräte die Wahrscheinlichkeit der Einführung einer Gewinnbeteiligung sanieren, stellt sich die Einhaltung eines Tarifvertrags mit mehreren Arbeitgebern eher als Hindernis heraus. Leider gibt es keine multivariaten Analysen für die anderen VPS-Typen. Im genossenschaftlichen Bankensektor haben Ver.di und der entsprechende Arbeitgeberverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) seit 2006 keine neue Lohnvereinbarung erzielt. Die Sozialpartner waren nicht in der Lage, ihre gegensätzlichen Positionen in Bezug auf den Anteil der Lohnanteile, der variieren kann, zu überwinden. Die Folgen für die Mitarbeiter sind jedoch eher unklar.
Einerseits geht eine Abweichung von kollektiv vereinbarten Standards manchmal mit begrenzten Arbeitsplatzgarantien einher, zumindest für die Kernbelegschaft. Andererseits besteht die eindeutige Gefahr, dass Öffnungsklauseln nur einen ersten Schritt hin zu einer dauerhaften Verschlechterung der Arbeitsbedingungen darstellen. Mit der Verlagerung der Verhandlungskompetenz auf die Unternehmensebene werden die Betriebsräte den stabilen Hintergrund von Branchentarifverträgen verlieren und eher den Arbeitgebern ausgeliefert sein, die Druck ausüben, Vereinbarungen über weitere soziale Zugeständnisse zu erzielen. Die Tarifverträge im öffentlichen Dienst sehen vor, dass seit dem 1. Januar 2007 ein leistungsabhängiges VPS umgesetzt werden muss. Am Ende soll das Volumen der VPS 8% der Lohnsumme betragen. Sowohl im verarbeitenden Gewerbe als auch im Banken- und Versicherungssektor gibt es keine verlässlichen Informationen über Fälle, in denen Unternehmen ohne Genehmigung von einem Tarifvertrag abweichen. Darüber hinaus gilt eine allgemeine Einschränkung. Die Ergebnisse des IAB-Betriebspanels zeigen, dass im Jahr 2005 Manager in fast 23% (16%) von Betrieben in West-(Ost-Deutschland, die unter einen Tarifvertrag fallen, nicht einmal wussten, ob eine Öffnungsklausel angewandt werden kann. Die Reaktionen von Arbeitnehmern oder Betriebsräten in anderen Erhebungen könnten durch einen ähnlichen Mangel an Wissen (insbesondere in kleinen Unternehmen) verwischt werden.
Bereits 1993 haben die Tarifparteien in der ostdeutschen Metallindustrie eine „Härtefallklausel“ eingeführt, die es Unternehmen mit immensen wirtschaftlichen Problemen ermöglicht, ihre Beschäftigten für einen begrenzten Zeitraum löhne und Gehälter unterhalb des im Tarifvertrag (DE9703205F) festgelegten Mindestlohns zu bezahlen. Die Entscheidung, Härtefallklauseln in Anspruch zu nehmen, liegt bei den Sozialpartnern und muss vom Unternehmen in eine umfassende Sanierungsstrategie integriert werden. Während der Laufzeit einer Härtefallvereinbarung müssen Arbeitgeber auf Entlassungen verzichten. Einige Vereinbarungen mit mehreren Arbeitgebern in den letzten Jahren haben festgelegt, dass vereinbarte Pauschalzahlungen von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens abhängig gemacht werden können. Dies gilt z. B. für Vereinbarungen in der chemischen Industrie in den Jahren 2005 und 2007 (volle Flexibilität der Pauschalzahlung, die in der Vergangenheit regelmäßig etwa 9,8 % bis 12,8 % eines Monatslohns betrug. DE0703039I), in der metallverarbeitenden Industrie 2006 (Bereich: 0-620 €, reguläres Niveau: 310 €, DE0605039I) und 2007 (Verschiebung der Lohnerhöhung um vier Monate, DE0706019I) und in der Herstellung von Textilien und Bekleidung im Jahr 2006 (Bereich: 0-340 €, reguläres Niveau: 170 €).
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